Liebe Hundefreunde,
dies sind nur ein paar Punkte aus unseren AGB, die uns jedoch als wichtig erscheinen.
Das Einhalten dieser Regeln gilt als selbstverständlich und wird für einen reibungslosen Übungsablauf vorausgesetzt.
Nur durch diese Regelungen ist ein Fortbestehen der OG Harlingerland gewährleistet, dass doch sicherlich von jedem Hundebesitzer und Teilnehmer gewollt ist.
Weitere Anregungen und Kritiken werden gerne entgegen genommen.
Haftungsausschluss
Auch für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundehalter für seinen Hund verantwortlich.
Die Teilnahme am Übungs- und Trainingsbetrieb erfolgt auf eigenes Risiko!
Für Schäden und Unfälle irgendwelcher Art übernimmt der IRJGV LG Waterkant
und die OG Harlingerland/ Wittmund keine Haftung.
Jeder Teilnehmer hat, vor betreten der Anlage, einen Haftungsausschluss zu unterschreiben.
Der Haftungssausschluss ist einmalig pro Mitglied / Nichtmitglied / Neuzugang zu unterschreiben.
Versicherung
Jedes Mitglied hat eine Haftpflicht Versicherung für seinen Hund abzuschließen.
Diese ist per Kopie vorzulegen.
Impfungen
Jeder Hund, der die Anlage in Burhafe betritt, ist vorschriftsmäßig zu Impfen.
Dies ist per Kopie des Impfbuches zu bestätigen.
Verhalten auf dem Gelände
Jeder Teilnehmer, der an Übungen oder als Zuschauer auf dem Gelände in Burhafe ist, hat sich so zu Verhalten, dass andere Personen nicht geschädigt oder gefährdet werden.
Jeder hat auf seinen Hund zu achten.
Desweiteren ist der Unterricht durch Dritte nicht zu stören.
Das Gelände ist pfleglich zu behandeln.
Verunreinigungen werden durch den Halter sofort beseitigt.
Das Markieren an die Innenzäune ist strikt Verboten.
Falls es dennoch passieren sollte, ist dies selbstständig durch den Hundehalter mit Demarkierungsflüssigkeit zu Beseitigen.
Hundekot ist ebenfalls selbstständig zu Beseitigen.
Gesperrter Bereich
Der „Gesperrte Bereich“ ist der Bereich um das eingezäunte Vereinsheim, dort haben keine Hunde Zutritt.
Hunde müssen in der Schleuse warten bis sich der Besitzer angemeldet hat.
Danke für euer Verständnis.
Der Vorstand